Liebe Schützenfreunde, in Bayern gilt aktuell die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 10. Januar 2021.
Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich.
Das Böllerschießen ist dem Sportschießen gleichgestellt, somit kann das Neujahranschießen ebenfalls nicht stattfinden.
Veranstaltungen und Versammlungen bleiben landesweit untersagt. Das bedeutet, dass derzeit weder Vereinssitzungen noch anderweitige Zusammenkünfte – etwa im Schützenstüberl – erfolgen können
Das bedeutet auch für uns dass das Schützenheim bis auf weiteres geschlossen bleibt. Sobald sich hier etwas ändert werden wir euch rechtzeitig informieren.
Weitere Informationen findet ihr auf der Interseite des BSSB (< Link)
Euer Schützenmeisteramt